Befundberichte, Bescheinigungen und Atteste
08.12.25 07:24 eingefügt in: Psychotherapie
Befundberichte erstellen wir in aller Regel nur nach externer Beauftragung bei bestimmten Fragestellungen. Diese umfassen beispielsweise
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
- Befundanforderungen von Hausärzten oder anderen mitbehandelnden Fachärzten
- Turnusgemäße Befundberichte im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung ("Hausarzt-Modell")
- Befundberichte für die Aufnahme in stationäre Behandlung (Reha, stationäre Psychotherapie)
- Erst- oder Folgefeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
- Befundanforderungen durch Medizinische Dienste der Krankenkassen oder der Rentenversicherungen
- Befundanforderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
- Berichtspflicht bei Psychotherapie-Anträgen (Umwandlungs- und Fortführungsanträge).
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
