Befundberichte, Bescheinigungen und Atteste

Befundberichte erstellen wir in aller Regel nur nach externer Beauftragung bei bestimmten Fragestellungen. Diese umfassen beispielsweise
  • Befundanforderungen von Hausärzten oder anderen mitbehandelnden Fachärzten
  • Turnusgemäße Befundberichte im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung ("Hausarzt-Modell")
  • Befundberichte für die Aufnahme in stationäre Behandlung (Reha, stationäre Psychotherapie)
  • Erst- oder Folgefeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
  • Befundanforderungen durch Medizinische Dienste der Krankenkassen oder der Rentenversicherungen
  • Befundanforderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
  • Berichtspflicht bei Psychotherapie-Anträgen (Umwandlungs- und Fortführungsanträge).
Nur bei diesen Aufträgen ist auch die Honorierung durch den Auftraggeber sichergestellt.

Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.

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