December 2025
Befundberichte, Bescheinigungen und Atteste
08.12.25 07:24 eingefügt in: Psychotherapie
Befundberichte erstellen wir in aller Regel nur nach externer Beauftragung bei bestimmten Fragestellungen. Diese umfassen beispielsweise
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
- Befundanforderungen von Hausärzten oder anderen mitbehandelnden Fachärzten
- Turnusgemäße Befundberichte im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung ("Hausarzt-Modell")
- Befundberichte für die Aufnahme in stationäre Behandlung (Reha, stationäre Psychotherapie)
- Erst- oder Folgefeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
- Befundanforderungen durch Medizinische Dienste der Krankenkassen oder der Rentenversicherungen
- Befundanforderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
- Berichtspflicht bei Psychotherapie-Anträgen (Umwandlungs- und Fortführungsanträge).
Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.
Motivation
08.12.25 07:02 eingefügt in: Psychotherapie
Eine ausreichende Motivation ist mithin eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Psychotherapie.
Woran erkennt man eine nicht ausreichende Motivation?
Die Frage nach einer ausreichenden Motivation wird im Rahmen der Sprechstunden- sowie Probatoriktermine eingehend geprüft, bevor letztendlich ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird.
Gar nicht so selten ist es evtl. noch nicht der richtige Zeitpunkt, um ein bestimmtes Problem therapeutisch anzugehen.
Woran erkennt man eine nicht ausreichende Motivation?
- Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil der Hausarzt Ihnen eine entsprechende Überweisung ausgestellt hat, es Ihnen am Ende einer Reha oder eines (teil-)stationären Aufenthalts (Psychiatrie, Tagesklinik) empfohlen wurde oder die Krankenkasse Ihnen gedroht, das Krankengeld zu einzuschränken.
- Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil Sie denken, dass andere Menschen (z.B. Familienmitglieder, Partner/in, Arbeitgeber etc.) das von Ihnen erwarten.
- Sie haben selbst keinen wirklichen Leidensdruck, etwas in Ihrem Leben nachhaltig verändern zu wollen.
- Sie sind nicht bereit über die Therapiestunden hinaus eigenverantwortlich Zeit und Aufwand in den Therapieprozess zu investieren.
- Arbeit, Familie, Freizeit oder andere Verpflichtungen usw. nehmen in Ihrem Leben bereits so viel Zeit in Anspruch, dass keine weiteren zeitlichen Ressourcen mehr vorhanden sind.
Die Frage nach einer ausreichenden Motivation wird im Rahmen der Sprechstunden- sowie Probatoriktermine eingehend geprüft, bevor letztendlich ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird.
Gar nicht so selten ist es evtl. noch nicht der richtige Zeitpunkt, um ein bestimmtes Problem therapeutisch anzugehen.
