Befundberichte, Bescheinigungen und Atteste

Befundberichte erstellen wir in aller Regel nur nach externer Beauftragung bei bestimmten Fragestellungen. Diese umfassen beispielsweise
  • Befundanforderungen von Hausärzten oder anderen mitbehandelnden Fachärzten
  • Turnusgemäße Befundberichte im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung ("Hausarzt-Modell")
  • Befundberichte für die Aufnahme in stationäre Behandlung (Reha, stationäre Psychotherapie)
  • Erst- oder Folgefeststellung eines Grads der Behinderung (GdB)
  • Befundanforderungen durch Medizinische Dienste der Krankenkassen oder der Rentenversicherungen
  • Befundanforderungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
  • Berichtspflicht bei Psychotherapie-Anträgen (Umwandlungs- und Fortführungsanträge).
Nur bei diesen Aufträgen ist auch die Honorierung durch den Auftraggeber sichergestellt.

Private (durch Patienten/innen beauftragte) Bescheinigungen oder Atteste können in der Regel nicht ausgestellt werden.
Ausgenommen davon sind nicht inhaltliche Bescheinigungen wie eine Übersicht über bereits absolvierte Therapietermine.

Motivation

Eine ausreichende Motivation ist mithin eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Psychotherapie.

Woran erkennt man eine
nicht ausreichende Motivation?
  • Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil der Hausarzt Ihnen eine entsprechende Überweisung ausgestellt hat, es Ihnen am Ende einer Reha oder eines (teil-)stationären Aufenthalts (Psychiatrie, Tagesklinik) empfohlen wurde oder die Krankenkasse Ihnen gedroht, das Krankengeld zu einzuschränken.
  • Sie möchten eine Psychotherapie nur, weil Sie denken, dass andere Menschen (z.B. Familienmitglieder, Partner/in, Arbeitgeber etc.) das von Ihnen erwarten.
  • Sie haben selbst keinen wirklichen Leidensdruck, etwas in Ihrem Leben nachhaltig verändern zu wollen.
  • Sie sind nicht bereit über die Therapiestunden hinaus eigenverantwortlich Zeit und Aufwand in den Therapieprozess zu investieren.
  • Arbeit, Familie, Freizeit oder andere Verpflichtungen usw. nehmen in Ihrem Leben bereits so viel Zeit in Anspruch, dass keine weiteren zeitlichen Ressourcen mehr vorhanden sind.

Die Frage nach einer ausreichenden Motivation wird im Rahmen der Sprechstunden- sowie Probatoriktermine eingehend geprüft, bevor letztendlich ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wird.

Gar nicht so selten ist es evtl. noch nicht der richtige Zeitpunkt, um ein bestimmtes Problem therapeutisch anzugehen.

TI-Desaster - die Zweite

Unter massivem Druck aus der Ärzteschaft hat die GEMATIK am 15.11.2025 einer Verlängerung der Frist für den Tausch der elektronischen Heilberufausweise (eHBA) zugestimmt. Die Frist für den Austausch wurde damit bis Mitte 2026 verlängert. Diese Verlängerung gilt auch für den Tausch der Praxisausweise (SMC-B). Die Probleme beim Kartenhersteller MediSign bleiben allerdings weiterhin bestehen.

In unserer Praxis wurde am 16.11.2025 auch als Letztes der neue eHBA in Betrieb benommen. Die Praxis ist damit für die ECC-Verschlüsselung rundum bereits ausreichend gerüstet.

TI-Desaster bei MediSign

Gemäß einer EU-Verordnung gelten ab 01.01.2026 neue Verschlüsselungsrichtlinien innerhalb der Telematik-Infrastruktur. (TI). Dies hat zur Folge, dass bei allen Teilnehmern/innen innerhalb der TI (Praxen, Apotheken, Krankenhäuser) die entsprechenden Zertifikatskarten getauscht werden müssen. Diese Karten befinden sich zweimalig in den Lesegeräten für die Versichertenkarten und auf dem sog. elektronischen Heilberufe-Ausweis (eHBA). Letzterer ist notwendig für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) sowie das TI-interne Mailsystem (KIM).

Die vier Hersteller dieser Karten haben daher großflächige Tauschprogramme gestartet. Wir konnten im Rahmen dieser Austauschprogramme bereits den Praxisausweis (SMC-B) sowie die Zertifikatskarte des Kartenlesers (gSMC-KT) tauschen und erfolgreich in Betrieb nehmen.

In Bezug auf den Tausch der eHBAs patzt derzeit in erheblichem Ausmaß das Unternehmen
MediSign. Hier hat man mitten in dieser Hochphase des Betriebs ein neues System eingeführt, was zur Folge hatte, dass derzeit keine Kommunikation mit den Landespsychotherapeutenkammern mehr möglich ist. In der Folge können zig-Tausende von eHBAs derzeit nicht validiert und produziert werden. In dieses Chaos hat sich zwischenzeitlich sogar die GEMATIK als TI-Aufsichtsbehörde eingeschaltet und MediSign zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese stark verharmlosende Pressemitteilung von MediSign kann hier eingesehen werden. Diese Vorgänge haben insgesamt schon zu einem erheblichen Vertrauensverlust in diesen Anbieter geführt, was durch mittlerweile fast 500 überwiegend negative Bewertungen bei Google eindrucksvoll belegt wird.

Der YouTube-Kanal der Computer-Zeitschrift c't hat sich ebenfalls der Thematik angenommen:



Nachdem wir mehrere Wochen lang erfolglos versuchen haben, bei MediSign einen Folgeantrag für unseren eHBA zu stellen, haben wir nun den Dienstleister (
SHC+Care) gewechselt und binnen einer Woche einen neuen eHBA und eine weitere Woche später die entsprechenden PINs bekommen. Somit ist die nahtlose Weiterführung des Praxisbetriebs und der TI auch nach dem 31.12.2025 gewährleistet.

Es bleibt jedoch zu befürchten, dass bis zum Stichtag längst nicht alle fälligen Ausweise und Karten getauscht werden können. Die GEMATIK hält an der Deadline fest und lehnt eine Verlängerung der Frist ab.

Weihnachtsferien

Bitte schon einmal vormerken:
Die Praxis ist über die Weihnachstfeiertage sowie zwischen den Jahren
Vom 2
4.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen!

In dieser Zeit finden keine telefonischen Sprechstunden statt.
Die Erreichbarkeit via E-Mail ist stark eingeschränkt.
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